Ecocert IMO möchte dazu beitragen, dass  Bio-Betriebe sich darauf sinnvoll vorbereiten und frühzeitig wissen, was auf sie zukommt.Eine erste Diskussion dazu wird bereits bei den Sourcing Trends in Hamburg geführt.

Die Revision der Öko-Verordnung (VO EU 2018/848) ist ab Januar 2021 anzuwenden.
‚Noch fehlen die Durchführungs-Verordnungen der EU-Kommission dazu, die zahlreiche Details regeln werden. Auch die nationale Umsetzung im ÖkoLandbauGesetz (ÖLG) steht noch aus.

Wichtige Änderungen gegenüber der aktuellen Verordnung betreffen die Themen jährliche Kontrolle (Artikel 38), Gruppenzertifizierung (Artikel 36) und Vorsorgemaßnahmen (Artikel 28, 29).

Mehr über jährliche Kontrolle (Artikel 38), Gruppenzertifizierung (Artikel 36) und Vorsorgemaßnahmen (Artikel 28, 29) :

a) Jährliche Kontrolle

In der aktuellen Öko-Verordnung ist die jährliche physische Kontrolle vor Ort festgeschrieben.

Die ab Januar 2021 anzuwendende Revision der Öko-Verordnung (VO EU. Nr. 2018/848) sieht in Artikel 38 vor, dass weiterhin eine jährliche Überprüfung stattfinden muss, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen der Zeitraum zwischen 2 physischen Inspektionen bis zu 24 Monate betragen darf.

Was sind die Voraussetzungen?

Welche Alternativen zur physischen Inspektion vor Ort sind möglich?

b) Erzeugergruppen / Internes Kontrollsystem

Die Kontrolle und Zertifizierung von Erzeugergruppen, bei der nicht jeder der Beteiligten Erzeuger jährlich durch die Öko-Kontrollstelle sondern über interne Kontrollsysteme überprüft wird, ist bisher nur in Drittländern möglich.

Mit der Revision der Öko-Verordnung wird es künftig entsprechend Artikel 36 möglich sein, auch innerhalb der EU solche Erzeugergruppen zu zertifizieren.

Welche Bedingungen gelten für solche Erzeugergruppen?

Welche Anforderungen gelten für interne Kontrollsysteme?

Wann ist eine Internes Kontrollsystem sinnvoll

c) Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung nicht zugelassener Stoffe

Artikel 28 und 29 der revidierten Öko-Verordnung sehen vor, das die Unternehmer einerseits Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Stoffe und andererseits Maßnahmen bei Vorhandensein nicht zugelassener Stoffe ergreifen müssen.

Neue Pflichten für die Unternehmer?

Was Ändert sich in den Abläufen gegenüber der aktuellen Öko-Verordnung?