Ein Beispiel: Bisher haben die Abfüller/Hersteller von Produkten in Flaschen oder auch Gläsern die Deckel etc. als Glas mit abrechnen können. Dies war eine Sonderregelung der Preisliste des Grünen Punktes, aber nie in der Verpackungsverordnung enthalten.

Die Landesumweltbehörden LAGA haben nun in Ihrer Mitteilung M37 diese Regelung aufgehoben; d.h. für die Abfüller / Hersteller, dass nun auch die einzelnen Bestandteile von Deckeln etc. zu bewerten sind. Der 5. Novelle der Verpackungsverordnung 2008 lag dieser hohe Anspruch zugrunde: ALLE in Umlauf gebrachten Verpackungsmaterialien sollten erfasst werden, um ALLE Wertstoffe dem Recycling zurückführen zu können. Ein „Reality-Check“ zwei Jahre später zeigt, wie weit Anspruch und Wirklichkeit auseinander klaffen. Manche kostengünstigen Pauschalverträge übervorteilen Hersteller und Händler – und lange Kündigungsfristen erschweren den Wechsel zu besseren Lösungen.

Seit gut zwei Jahren sind alle sogenannten Erstinverkehrbringer in der Pflicht, alle verwendeten Verpackungsmaterialien zu erfassen, bei Unternehmen des Dualen Systems zu lizenzieren und ggf. am Jahresende mit der Vollständigkeitserklärung eine Art „Verpackungs-Bilanz“ offen zu legen.

Viele hat dies hart getroffen. Zwar sind viele Biohersteller von Haus aus Multitalente, die sich in Einkauf, Vertrieb, Marketing und Produktmanagement auskennen – Wertstoffkunde und Recycling-Organisation gehört jedoch nicht unbedingt zu ihren Kernkompetenzen, gerade dann, wenn es sich auch noch um ausländische Unternehmen handelt.

Viele kleine und mittlere Hersteller griffen daher dankbar auf vermeintlich günstige „Pauschalangebote“ einiger dualen Systeme zurück, die oft als „Rund-um-sorglos-Pakete“ verkauft wurden. Tatsächlich sorglos machten diese Pakete jedoch keinen – nicht einmal die Anbieter, die sich offenbar verrechnet hatten und bereits im vergangenen Jahr die Gebühren teilweise saftig erhöhten.

Da sich die Materialpreise bei den unterschiedlichen Dualen Systemen enorm unterschieden, käme für so manchen Händler ein reiner Mengentarif bei einem Lizenzierer mit günstigen Materialpreisen günstiger als ein Pauschaltarif.

Daher sind gerade kleine und mittlere Hersteller gut beraten, die Lizenzierung ihrer Verpackungsmengen auszuschreiben. Und hierfür gibt es wirklich eine „Rund-um-sorglos“-Lösung, das Ausschreibungsportal reasybid, über das Hersteller und Versandhändler ihren Lizenzierungsbedarf kostenlos ausschreiben können. Die eingestellten Angebotsanfragen werden an alle wichtigen Dualen Systeme weitergeleitet, die daraufhin ihre Angebote abgeben können. Eine Anonymisierung der Anfragen stellt dabei sicher, dass die eingehenden Angebote vergleichbar sind und kein bestehender Vertragspartner verärgert wird.

Ein weiterer Vorteil der Plattform sind Zusatzservices, wie z.B. die zubuchbare kostengünstige Beratung durch Norma Stangl, die als unabhängige Beraterin zur Verpackungsverordnung seit mehr als 13 Jahren über umfassende Erfahrungen auf dem Gebiet verfügt. Sie rät allen Onlinehändlern, ihren Bedarf schnellstmöglich kostenlos auszuschreiben: „Manche Lizenzierungsverträge haben eine enorm lange Kündigungsfrist von 6 Monaten. Da ist Eile geboten, um ungünstige Verträge noch zum 30. Juni kündigen zu können!“

Im Ausschreibungs-Portal „Reasybid“ steckt Fachwissen aus über 13 Jahren Beratungstätigkeit zu diesem Themenkomplex. Dies garantiert eine einfache Handhabung und rechtskonforme Lösungen. Praktische Hilfe zur Bewertung von Verpackungen und Beratung bei der Lizenzierung gibt es ebenso wie Unterstützung bei der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Vollständigkeitserklärung. Hierfür sind die in 2009 versendeten Verpackungen zu dokumentieren – einschließlich der Mengen an Verpackungen, die auf dem Wege der Eigenrücknahme zurückgenommen wurden.

Kontakt

Norma Stangl forschgrün Beratungsbüro / reasybid.com Ardelhütte 65 45359 Essen

Tel.: 0201-753000 Fax: 0201-755005

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