Die Verbände der Futtermittelindustrie kritisieren KAT- Vorgaben für Legehennen. Die letzten Krisen in diesem Jahr, beginnend mit Dioxin in pflanzlichen Fetten für die Futtermittelherstellung Anfang 2011 wie mit dem EHEC-Erreger in Bockshornkleesamen aus Ägypten im Mai 2011 haben verdeutlicht, wie unverzichtbar bei globalen Warenströmen ein lückenloses Herkunftssicherungs- und Rückverfolgbarkeitssystem zum Schutz der Verbraucher und der landwirtschaftlichen Betriebe ist.

Dabei reicht es aktuell nicht mehr aus, die Rückverfolgbarkeit auf eine Stufe vor und eine Stufe danach zu beschränken. Vielmehr sind Kenntnisse über die gesamte Produktionskette einschließlich der Abbildung der Warenflüsse von die landwirtschaftlichen Urproduktion bis zum Lebensmitteleinzelhandel notwendig, um schnell und effizient reagieren zu können.

Der KAT-Vorstand hat diese Krisen zum Anlass genommen, sowohl das KAT Krisenmanagement als auch die Anforderungen an die einzelnen im KAT-System teilnehmenden Stufen einer risikoorientierten Prüfung zu unterziehen. Im Ergebnis wurden auf der Stufe der Futtermittelwirtschaft  zwei wesentliche Punkte mit Optimierungsbedarf identifiziert:

1. Die Rückverfolgbarkeit des im Legebetrieb eingesetzten Futtermittels zu den Futtermittelwerken ist z. T. nur schwer nachvollziehbar, wodurch es in Krisensituationen zu einer nicht akzeptablen zeitlichen Verzögerung hinsichtlich des Informationsflusses und damit zu evtl. unnötigen vorsorglichen Sperrungen von Legebetrieben kommen kann.

2. Einen nicht ausreichenden Untersuchungsumfang, um die Gefahr eines Dioxin-Eintrages in die Futtermittelkette und damit auch in das Endprodukt Ei auf ein Minimum zu reduzieren.

 

Für KAT führt der vorliegende Sachverhalt zu zwingend erforderlichen Erweiterungen der Anforderungen an die teilnehmenden Futtermittelwerke: Zukünftig müssen die Futtermittelwerke im Auftrag der Legebetriebe die belieferten Legebetriebe sowie die ausgelieferten Futtermittelmengen in die KAT- Datenbank melden. Risikobelastete Rohstoffe, insbesondere tierische Fette werden vor Einsatz im Futtermittelwerk auf Dioxin/PCB-DL untersucht; weitere Mischfette und risikobelastete Rohstoffe liegen im Verantwortungsbereich der Vorlieferanten der Futtermittelwerke und dürfen ebenfalls erst im Futtermittel eingesetzt werden, wenn entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigungen hinsichtlich Dioxin/PCB-DL vorgelegt werden. Die entsprechenden Analysezertifikate sind in die KAT-Datenbank zu hinterlegen.

Seitens der führenden Futtermittelverbände Deutscher Verband Tiernahrung e.V., DVT, und  Deutscher Raiffeisenverband e.V., DRV. wurde massive Kritik an den modifizierten KAT-Vorgaben geübt.

Für die Geschäftsführung des DVT sind die „von Ihnen vorgenommenen Änderungen nicht praktikabel, rechtlich zweifelhaft und nicht zielführend für eine Verbesserung der Futtermittelsicherheit. und „Wir haben bisher in Krisenfällen keine Defizite bei der Ermittlung belieferter Betriebe erkennen können„.

Der drv „sieht keine Notwendigkeit für eine Datenbank zur Herkunftssicherung“ und „lehnt die Einrichtung der Datenbank zur Herkunftssicherung ab.“