„Gentechnik bleibt Gentechnik. Ein Großteil der Bürger will keine Gentechnik auf dem Acker und dem Teller. Und auch bei neuen Verfahren wird das Genom von Tieren und Pflanzen technisch manipuliert. Deshalb müssen auch neue Gentechnik-Verfahren und Produkte wie Crispr und Co. entsprechend reguliert und gekennzeichnet werden“, betont der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein anlässlich der Resolution von 21 Organisationen an den Bundestag und das Europa-Parlament.

Hintergrund der Erklärung ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das für den 25. Juli angekündigt ist. Das Gericht urteilt in der Frage, inwieweit es sich bei molekularbiologischen Methoden um Gentechnik handelt. Wie bei den bisherigen Gentechnik-Verfahren wird auch bei „Genom-Editing“, „Crispr/Cas“ oder „zielgerichtete Mutagenese“ in das Erbgut eingegriffen, teils mit sehr ähnlichen Methoden. Daher seien eine Risikobewertung, die Regulierung und die Kennzeichnung neuer Gentechniken zwingend erforderlich, heißt es in der Resolution.

„Wir fordern die Abgeordneten auf, zum Schutz von Verbrauchern, Unternehmen und Umwelt, das Vorsorgeprinzip konsequent anzuwenden“, so Löwenstein. „Dazu hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag verpflichtet.“ Im Koalitionsvertrag heißt es, die Regierung werde im Anschluss an die EuGH-Entscheidung ‚auf europäischer und gegebenenfalls nationaler Ebene Regelungen vornehmen, die das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit gewährleisten‘. Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit werden aber nur dann gesichert, wenn alle neuen gentechnischen Verfahren und Produkte nach dem geltenden Gentechnikrecht reguliert und gekennzeichnet werden. Aktuelle Publikationen bestätigen, dass die Anwendung dieser Techniken nachweisbar ist, damit liegen auch alle Voraussetzungen für eine Kennzeichnung vor.

Für den Schutz von Umwelt und Gesundheit aber auch für die Unternehmen, die Gentechnik nicht anwenden, steht dabei viel auf dem Spiel: „Bei der Gentechnik geht es um Lebewesen, die sich vermehren, genetisch austauschen und sich auch unkontrolliert ausbreiten können. Gelangen ihre Gene beispielsweise in natürliche Populationen, können sie kaum mehr zurückgeholt werden“, warnen die Organisationen aus dem Landwirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherschutzbereich. Eine systematische Risikobewertung vor der Markteinführung ist bislang nicht vorgeschrieben, Daten zur möglichen Wirkung auf Umwelt und Gesundheit liegen nicht vor.

„Schon heute kostet es gentechnikfrei produzierenden Betrieben viel Arbeit und Geld, Kontaminationen mit Gentechnik-Produkten auszuschließen. Nach dem Verursacherprinzip müssten diese Kosten aber von den Unternehmen getragen werden, die Gentechnik nutzen“, so der BÖLW-Vorsitzende und weist abschließend darauf hin, dass die Kosten aktuell bei denen liegen, die Gentechnik nicht anwenden.