Das ab 1. Januar 2012 gesetzlich vorgegebene Verbot der konventionellen Käfighaltung wird in vielen Mitgliedsstaaten nicht eingehalten. Nach derzeit vorliegenden Informationen werden ca. 50 Millionen Legehennen über das vorgegebene Umstellungsdatum hinaus in konventionellen Käfigen gehalten, insbesondere in Griechenland, Ungarn, Italien, Polen, Portugal und Spanien. Das entspricht einer Produktion von täglich über 40 Millionen Eiern.

Die EU-Kommission hat ein „Gentleman Agreement“ vorgetragen, das vom Grundkonsens her der von Kommissar Dalli im Europaparlament am 05.10.2011 vorgestell- ten Idee entspricht und neben Vertragsverletzungsverfahren, Kennzeichnung und Rückverfolgung eine befristete Duldung bis zum 30.09.2012 vorsieht.

Dieser Vorschlag ist nicht akzeptabel. Die offensichtlich nicht umstellungswilligen Mitgliedsstaaten werden begünstigt und es ist zu befürchten, dass die eingeräumte Übergangsfrist 20.09.2012 für diese Länder genauso überraschend kommen wird, wie zurzeit der 31.12.2011.

Der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen KAT foerdert daher:Übergangsfristen darf es aus Tierschutz- und Wettbewerbsgründen nicht geben. Das Verbot der konventionellen Käfighaltung ist allen Mitgliedsstaaten seit 1999 bekannt. Die Kennzeichnung der ab 2012 illegal erzeugten Eier hat analog Eiern aus Drittländern mit „nicht EU-konform“ oder „Haltungsform unbekannt“ zu erfolgen. Illegal erzeugte Eier und auch die daraus hergestellten Eiprodukte dürfen ausschließlich für Exporte in Drittländer oder Nahrungsmittelhilfe zugelassen werden. Ein innergemeinschaftlicher Handel ist auszuschließen. Es hat eine eindeutige Kennzeichnung von Eiprodukten und den daraus hergestellten Erzeugnissen nach Haltungsformen zu erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass diese Eier bzw. Eiprodukte und Nahrungsmittel nicht wettbewerbswidrig auf den Markt gelangen.