Das meinten zumindest die Bio-Brauer von Neumarkter Lammsbräu. Sie bieten Bio-Mineralwasser an. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs war gegen das Unternehmen vor Gericht gezogen. Die Begründung: Der Begriff „Biomineralwasser“ und die Verwendung eines Biosiegels seien irreführend, da natürliches, aus unterirdischen Quellen gewonnenes Mineralwasser immer rein sei. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wollte deshalb zwei Ziele durchsetzen: Sie will generell den Begriff „Biomineralwasser“ verbieten lassen. Und sie will untersagen lassen, dass ein Bio-Mineralwassersiegel verwendet wird.

Die Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg hat sich dieser Auffassung nun angeschlossen. Das Siegel ging auf eine privatrechtliche Zertifizierung durch die Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V. zurück.

Neumarkter Lammsbräu bleibt gegenteiliger Ansicht und hält an der bisherigen Meinung fest „Wir bedauern dieses Urteil sehr, weil es aus unserer Sicht die berechtigten Interessen des Verbraucherschutzes nicht ausreichend berücksichtigt. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass es auch bei Mineralwässern sehr große Qualitätsunterschiede gibt. Der Verbraucher hat ein Recht darauf, genau zu erfahren, welche Qualität sein Mineralwasser tatsächlich hat. Die Klassifizierung Biomineralwasser, die sehr hohe Anforderungen an die Wasserqualität stellt, ist das probate Mittel, für den Verbraucher Transparenz herzustellen. Wir werden uns daher im Interesse des Verbraucherschutzes weiter dafür einsetzen, dass Mineralwässer mit Bio-Qualität auch so benannt werden dürfen. Wir werden im nächsten Schritt in Berufung gehen.

Die Neumarkter Lammsbräu wird weiter ihr Bio-Mineralwasser unter der Bezeichnung „Bio-Kristall“, das eine hohe Akzeptanz bei den Konsumenten hat, vertreiben. Dies auch im Hinblick darauf, dass wir in der nächsten Instanz eine Korrektur des Urteils erwarten. Wir können uns nicht vorstellen, dass die in der Lebensmittelbranche europaweit praktizierte Bio-Klassifizierung bei Mineralwässern, dem wichtigsten Lebensmittel überhaupt, halt macht.“

Wichtig an dieser Auseiandersetzung ist in jedem Fall zugunsten aller Biokunden, dass der Begriff „Bio“  heute in Deutschland an sehr klare Qualitätsanforderungen geknüpft wird und auch von Bio-Freunden nicht willkürlich benutzt werden darf. Wünschenswert wäre hingegen, wenn die besagten Wettbewerbshüter sich auch in anderen Fällen in gleicher Weise für die Interessen der Verbraucher und wahrheitsgemäße Deklarationen für Lebensmittel einsetzen würden.