Jetzt wird auch das Verbraucherschutzministgerium aktiv: „Antibiotika sind das wichtigste Instrument zur Behandlung von Infektionskrankheiten. Jedoch nehmen auch in Deutschland Fälle von Antibiotika-Resistenzen zu. Dadurch können Medikamente bei erkrankten Menschen oder erkrankten Tieren ihre Wirkung verlieren.“

Da jeder Einsatz von Antibiotika letztlich die Resistenz fördern kann, muss sichergestellt sein, dass Antibiotika gerade bei Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden, nur dann eingesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Es gibt klare Vorschriften, die den Einsatz von Antibiotika regeln: Nach dem Arzneimittelgesetz dürfen Antibiotika nur zur Behandlung von kranken Tieren eingesetzt werden, keinesfalls zur Wachstumsförderung. Auch dürfen Antibiotika nicht zur Überdeckung von Krankheiten, die durch Haltungsmängel hervorgerufen werden, verabreicht werden. Verstöße gegen diese Vorschriften sind strafbar. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist Aufgabe der Länderbehörden. Die Länder sind dafür zuständig, Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetriebe risikoorientiert zu kontrollieren.

Damit die zuständigen Landesbehörden ihre Kontroll- und Überwachungsaufgaben noch effektiver, noch schneller und noch unbürokratischer erfüllen können, damit Tierärzte sparsamer, bewusster und verantwortungsvoller mit Antibiotika umgehen und damit die Datenqualität über den Arzneimitteleinsatz in Deutschland grundlegend verbessert wird, plant das Bundesministerium eine Reihe von Maßnahmen:

Sowohl das Arzneimittelgesetz (AMG), als auch die DIMDI-Arzneimittelverordnung sollen geändert werden. Die Informationen über die Abgabemengen an Tierärzte und die tatsächlichen Verbrauchsmengen von Antibiotika sollen so aufbereitet werden, dass die Länder diese Daten vollständig für Monitoring-Zwecke nutzen können. Auch die Daten über Geflügel-Arzneimittel stehen künftig den Bundesländern vollständig zur Verfügung. Die zuständigen Landesbehörden werden die obligatorischen Nachweise über die Anwendung von Tierarzneimitteln (Verbrauchsmengenerfassung) besser als bisher für Überwachungszwecke nutzen können. Alle Tierärzte müssen künftig die Nachweise an die zuständigen Behörden übermitteln: Die Überwachungsbehörden der Länder werden damit in die Lage versetzt, den Arzneimittelstrom von Tierärzten über Tierhalter bis hin zum Tier mengenmäßig gezielt zu erfassen.

Die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken wird erweitert und verschärft: Die Tierärzte werden sich künftig noch stärker an den Antibiotika-Leitlinien der Bundestierärztekammer sowie an dem Leitfaden für die orale Medikation orientieren müssen. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass bei einem übermäßigen Einsatz von Antibiotika das wichtigste Werkzeug, mit dem kranken Tieren geholfen wird, unwirksam werden kann.

Mitte 2012 werden erstmals genaue Daten über die in Deutschland in den Verkehr gebrachten Tierarzneimittel-Mengen veröffentlicht. Anhand der Zahlen wird erkennbar, in welchen Postleitzahlbereichen besonders intensiv Antibiotika in der Tierhaltung zum Einsatz kommen. Zudem wird anhand der neuen Zahlen in Verbindung mit den regelmäßig erfassten Resistenzen bei Zoonoseerregern und kommensalen Bakterien analysiert werden können, welche Zusammenhänge zwischen dem mengenmäßigen Einsatz von Antibiotika und erkennbaren Hinweisen auf die Antibiotika-Resistenzentwicklung bestehen.