Seit 1991 gibt es in Deutschland das Duale System für Entsorgung und Recycling. Das Symbol dafür war zunächst der Grüne Punkt. Dann wurde der Markt der Systeme geöffnet und die Inverkehrbringer von verpackter Ware konnten zwischen unterschiedlichen Systemen wählen. Ab 2019 soll dieser Kreislauf effizienter und kontrollierter werden. Um sicherzustellen, dass jeder, der in Deutschland mit verpackter Ware handelt, seine Verpackungen auch wirklich bei einem der Recyclingsysteme anmeldet, müssen die Inverkehrbringer sich und ihre Ware bei einer neuen Zentrale Stelle registrieren, damit Grauzonen von Ware, deren Verpackung nicht geordnet ist, weitgehend vermieden werden. Wer später damit erwischt wird, dem drohen ein Verkehrsverbot und empfindliche Strafen. Das gilt etwa auch für den Internethandel. Als Verpackungen, die üblicherweise im Hausmüll landen, sind so zu lizensieren. Damit soll noch stärker dafür gesorgt werden, dass wirklich alle verpackten Waren in diesem System erfasst werden und gleichzeitig werden Zug um Zug die vom Gesetzgeber geforderten Recyclingquoten für Verpackungen erhöht.

Dieses Gesetz will damit indirekt auch einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, hat aber ausdrücklich nicht den Auftrag zu ökologischen Verpackungen zu führen. Denn deren Entwicklung ist nach wie vor weder abgeschlossen noch ausgereift.

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