Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, darf in der EU nur noch mit einer besonderen Zulassung verkauft werden. Der Europäische Gerichtshof gab damit der Klage eines Augsburger Imkers statt. Das Urteil könnte europaweite Auswirkungen auf den Gentechnik-Anbau haben.

Die Granze liegt bei Null. Das Urteil der Luxemburger Richter hat da eine klare Haltung. Die Folge: wenn Honig jetzt Pollen von Gentech-Pflanzen enthält, die nicht bereits für die menschliche Ernährung zugelassen sind, darf der Honig nicht mehr verkauft werden.

Die Bienen sammeln auch in diesen Futterpflanzen ihren Nektar, die Pollen bleiben in ihren feinen Haaren hängen und werden mit in den Stock geschleppt. Sie geraten damit auch in den Honig. 0,1 Prozent Pollenanteil sind normal. Bislang hat die Europäische Kommission gesagt, Honig sei ein tierisches Produkt wie Fleisch oder Milch. Und für diese Produkte gilt in der EU: Auch wenn das Tier gentechnisch verändertes Futter gekriegt hat, muss das auf dem fertigen Lebensmittel nicht gekennzeichnet werden. Denn in der Milch einer Kuh findet sich keine verwertbare Gensequenz aus dem Futter mehr, im Fleisch eines Schweines auch nicht.

Das kann man nicht vergleichen, urteilen die Richter jetzt. Sie stufen den Pollen als Lebensmittel-„Zutat“ ein. Und die muss zugelassen werden, wenn sie aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wird – in jedem Fall und zwar schon in den geringsten Spuren. Es gibt aber auch einen Umkehrschluss: Solche genveränderten Pollen sind grundsätzlich zulassungsfähig. Wenn eine gentechnisch veränderte Raps- oder -Maissorte für den menschlichen Verzehr zugelassen ist, darf ihr Pollen auch im Honig drin sein.

 

Das aktuelle Urteil ist ein Erfolg für Transparenz im Sinne der Verbraucher. Und die Verbraucher in Mitteleuropa haben eine klare Meinung zu gentechnisch veränderten Organismen, Sie lehnen sie ab.