Für etliche Lebensmittelmärkte kommt rd noch, andere haben es längst vollzogen: das Ende der traditionellen Diätabteilung. „Gut so“, kann man sagen, da die Definition von Diät in den letzten Jahrzehnten immer zweideutiger wurde. Eindeutig ist sie nur für den Verbraucher, der versteht darunter heute nur noch „abnehmen“.

Unsere normalen Lebensmittel sind heute so gut, dass eine spezielle Diätqualifikation nicht mehr nötig ist. Soweit so gut. Bleibt nur zu hoffen, dass all die positiven Zusatzqualifikationen moderner Lebensmittel nikcht von allzu vielen Mogelpackungen in Mißkredit gebracht werden.

Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand benötigen Personen mit Diabetes mellitus keine speziellen diätetischen Lebensmittel mehr, da für sie inzwischen die gleichen Empfehlungen für eine gesunde Ernährung gelten wie für die Allgemeinbevölkerung.

Daher wurde von wissenschaftlichen Fachgesellschaften und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfohlen, das derzeit noch geltende Recht zu ändern. Mit dem Ziel, die Diätverordnung dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand anzupassen, sollen die spezifischen Anforderungen an diätetische Lebensmittel für Diabetiker nun aufgehoben werden. Diätetische Lebensmittel sind für eine besondere Ernährung bestimmt. Sie entsprechen durch ihre spezielle Zusammensetzung den besonderen Ernährungserfordernissen bestimmter Personengruppen, wie zum Beispiel Kranken, Schwangeren, Kleinkindern oder Säuglingen.

Die Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) enthält spezifische Anforderungen an diätetische Lebensmittel für Diabetiker. §12 Diätverordnung legt beispielsweise Vorgaben für die Verwendung bestimmter Zuckeraustauschstoffe und Süßungsmittel in Diabetiker-Lebensmitteln, ihren Gehalt an Fett oder Alkohol, den Brennwert von Brot für Diabetiker, den Kohlenhydratanteil in Diabetiker-Bier sowie die Zusammensetzung von Mahlzeiten für Diabetiker fest. Diese Regelungen sind aus Sicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) wissenschaftlich nicht mehr haltbar. Da sie auf mittlerweile veralteten Ernährungsempfehlungen für Diabetiker beruhen, sind sie ersatzlos zu streichen. Die Diätverordnung wird nunmehr mit der 16. Änderungsverordnung dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst

Zeitplan

Das Bundesratsplenum stimmt am 24. September 2010 über die Verordnung ab. Nach dessen Zustimmung – welche als wahrscheinlich gilt – wird die Verordnung vorrausichtlich in der ersten Oktoberhälfte 2010 verkündet. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Verordnung sieht Übergangsfristen vor, um den betroffenen Unternehmen die notwendigen Umstellungen im Bereich der Kennzeichnung und Zusammensetzung der Produkte zu ermöglichen.