Im Abschluss an ein Gespräch mit den Spitzenverbänden aus Deutschland hob der Minister noch einmal hervor, dass das Regelwerk der EU-Biorichtlinien viel zur positiven Entwicklung der ökologischen Landwirtschaft beigetragen hat. Angesichts dieser Grundlage komme es nun darauf an, bei der Fortentwicklung die Balance zwischen sinnvoller Fortentwicklung und Hemmnissen die die Bioentwicklung eher verhindern könnten zu halten. Der ökologische Landbau ist eine besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Wirtschaftsform, die sich am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert. Deutschland ist mit 7,55 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2013 der größte Markt für Bio-Lebensmittel in Europa.

Bundesminister Christian Schmidt zum Reformvorschlag der EU


Wir dürfen nicht riskieren, dass insbesondere kleine und mittlere Betriebe reihenweise wieder aus dem ökologischen Landbau aussteigen, weil sie die überzogenen Anforderungen schlichtweg nicht mehr erfüllen können.“  

Schon bei früherem Anlaß hatte der Minister betont, dass alleine eine vernünftige Fortentwicklung in der Eu dazu beitrage, dass sich auch der ökolpgische Landbau entwickele



„Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung das Ziel der Europäischen Kommission, die Rechtsvorschriften und die Kennzeichnung entsprechender Erzeugnisse zu verbessern und damit die nachhaltige Entwicklung der ökologischen Lebensmittelwirtschaft sowie den fairen Wettbewerb zu fördern und das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Bio-Produkte zu stärken. Der von der Kommission vorgelegte Legislativvorschlag liefert jedoch nicht die geeigneten Antworten auf bestehende Schwachstellen und führt in seiner Wirkung in erster Linie zu deutlichen und ungerechtfertigten Erschwernissen für Erzeugung, Verarbeitung und Handel mit Bio-Produkten“, erklärte Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft am Freitag in Berlin. „Ich bin froh, dass der Ökolandbau sein Nischendasein verlassen hat. Der Verbraucher entscheidet selbst, welche Ware er kauft. Mir ist wichtig, dass die hohen Anforderungen an die Produktion und Kontrollen sowohl in der ökologischen als auch konventionellen Landwirtschaft eingehalten werden.“



Die Europäische Kommission hat am 25. März 2014 einen Vorschlag für eine neue Verordnung über die ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen sowie einen Vorschlag für einen Aktionsplan zur Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus in der EU vorgestellt. Danach beabsichtigt die Europäische Kommission neben einer strukturellen Neugestaltung der Verordnung, die Produktionsvorschriften zu verschärfen.



Das BMEL begrüßt eine moderate Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften grundsätzlich. „Die Kommission muss dabei jedoch mit Augenmaß vorgehen, und vor allem Schwachstellen gezielt beseitigen“, betonte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. „Mir ist wichtig, dass die erforderlichen Anpassungen dazu führen, dass der Sektor eine Chance hat sich gesund weiterzuentwickeln. Auf keinen Fall dürfen wir riskieren, dass die Betriebe aufgrund überzogener Forderungen reihenweise aus dem ökologischen Landbau aussteigen.“



Trotz einiger Unkenrufe aus der Presse ist der ökologische Anbau in Deutschland noch immer am Wachsen. Dazu liefert das zuständige Ministerium die aktuellen Zahlen: „1.060.669 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche wurden in Deutschland im vergangenen Jahr ökologisch bewirtschaftet –  das waren 6,4 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Der ökologische Landbau verzeichnete damit weiterhin Zuwachs: Gegenüber dem Jahr 2012 vergrößerte sich die Anbaufläche für Bio-Erzeugnisse um knapp 2 Prozent. Die Anzahl der landwirtschaftlichen Unternehmen, die 2013 ökologischen Landbau praktizierten, blieb mit 23.271 Betrieben weitgehend stabil (Anstieg um 0,2 Prozent gegenüber 2012).“


Das Bio-Siegel schafft Transparenz und ist eine verlässliche Orientierungshilfe im Bio-Zeichendschungel. Öko-Produkte werden nicht nur auf der Basis des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, sondern auch nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau kontrolliert.



Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für ökologisch wirtschaftende Landwirte und ihrer Marktpartner setzt das BMEL an der gesamten Wertschöpfungskette an: von der Erzeugung über den Absatz, die Verarbeitung bis zur Vermarktung. Es gilt, die Qualität und Produktivität zu verbessern, Logistik- und Distributionskosten zu senken und den Erwartungen der Verbraucher an besondere Qualität, Herkunft und Preis gerecht zu werden.



Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau wurde mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 26. November 2010 für andere nachhaltige Formen der Landwirtschaft geöffnet. Es wird unter dem Namen „Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)“ weitergeführt. 16 Millionen Euro standen bis Ende 2012 jährlich zur Verfügung – seit dem Jahr 2013 stehen 17 Millionen Euro für das Programm bereit.