Die Absicht ist da, was die neue Vorschrift leistet wird erst die Praxis zeigen: Ab dem 13. Dezember 2014 müssen die Vorschriften der EU-Verordnung 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittel-Informationsverordnung oder LMIV) eingehalten werden.

Die LMIV sorgt für Vorgaben zur besseren Lesbarkeit (unter anderem eine Mindestschriftgröße), eine klarere Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten, eine verbesserte Allergenkennzeichnung vorverpackter Lebensmittel und die obligatorische Allergeninformation bei loser Ware sowie ab Dezember 2016 eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung.

In der Europäischen Union ist einheitlich vorgeschrieben, welche Informationen jede Lebensmittelverpackung grundsätzlich tragen muss. Dazu gehören:

die Bezeichnung des Lebensmittels             

die Zutaten des Lebensmittels einschließlich der 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können            

das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum             

die Nettofüllmenge             

der Firmenname             

die Nährwertkennzeichnung (ab 2016)