Das Land Sachsen-Anhalt hatte mit einer Normenkontrollklage gegen das 2008  verabschiedete Gesetz geklagt, nach dem die Verursacher von Kontaminationen für deren Folgen haftbar gemacht werden können. Mit seinem Grundsatzurteil hat das Gericht bestätigt, dass Landwirte in vollem Umfang für Schäden haften müssen, wenn genverändertes Material in konventioneller Ernte von Nachbarfeldern gefunden wird und diese dadurch nicht mehr oder nur eingeschränkt verwertbar ist. Dies gilt unabhängig davon, ob sich der konkrete Verursacher nachweisen lässt (Az.: 1 BvF 2/05).

Auch das Bundesregister, in dem Bauern den Standort von Feldern mit genmanipulierten Pflanzen veröffentlichen müssen, ist demnach zulässig. Es leiste einen wichtigen Beitrag zum öffentlichen Meinungsbildungsprozess. Um eine solche Transparenz herzustellen, dürften bestimmte Daten der Öffentlichkeit allgemein zugänglich gemacht werden. „Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schließt die Schaffung allgemein öffentlicher Daten – auch solcher mit Personenbezug – nicht generell aus“, heißt es in dem 75-seitigen Grundsatzurteil. Darüber hinaus greife das Gesetz nicht unzulässig in die Berufsfreiheit von Gentechnik-Landwirten ein.

Weltweit werden – wie im Rahmen des Karlsruher Verfahrens zur Sprache kam, auf 134 Millionen Hektar gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut, davon in Europa jedoch nur auf 94 000 ha und in Deutschland auf 15 ha in Mecklenburg-Vorpommern die Genlartoffel Amflora für Industriezwecke sowie auf weiteren 13 ha Zuckerrüben,Mais unmd Weidepflanzen.

Die 2009 anläßlich des Verbots von Genmais geäußerte Skepsis von Bundesministerin Aigner, Genmais stele eine Gefahr für die Umwelt dar, wird von den Verfassungsrichtern tendenziell geteilt. Die Verfassungshüter verwiesen zur Begründung des Urteils auf den Schutz des Gemeinwohls vor den Gefahren der Gentechnik. Sie verändere das Erbgut von Pflanzen und greife damit „in die elementaren Strukturen des Lebens ein“. Die Ausbreitung einmal in die Umwelt ausgebrachten gentechnisch veränderten Materials sei nur schwer oder auch gar nicht begrenzbar. „Angesichts des noch nicht endgültig geklärten Erkenntnisstandes der Wissenschaft bei der Beurteilung der langfristigen Folgen eines Einsatzes von Gentechnik trifft den Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht.“