Das kalorienarme bzw. -lose Süssen von Lebensmitteln mittels der aus Paraguay stammenden Staude Stevia rebaudiana Bertoni (Süsskraut) wird nun nach langem Hin und Her auch in der EU zulässig:

Die EU-Kommission hat am Wochenende die aus der Stevia-Pflanze gewonnenen Steviolglykoside unter bestimmten Anwendungsbedingungen als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Diese Glykoside haben eine höhere Süsskraft als Zucker und sind im Gegensatz zu diesem kalorienfrei, was sie als Alternative zu Zucker oder herkömmlichen künstlichen Süssstoffen attraktiv macht. Große Produzenten von Süßstoff und süßungsbedürftigen Getränken haben sich auf diesen Moment schon längst vorbereitet – auch Produzenten, in deren Produkt der neue Süßstoff passen könnte. So hat etwa auch der Schweizer Schokoladehersteller Barry Callebaut kürzlich derart gesüsste Schokolade angekündigt.

Die EU-Zulassung gilt für insgesamt 31 Kategorien von Lebensmitteln, von Schokolade über Softdrinks bis zu Frühstücksgetreide. Allerdings soll verhindert werden, dass die Konsumenten Steviolglykoside in übermässigen und damit problematischen Mengen zu sich nehmen. Deshalb wurden für jede Produktkategorie Höchstmengen festgelegt, die sicherstellen sollen, dass die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bestimmte «annehmbare tägliche Aufnahme» insgesamt nicht überschritten wird. Auch die Schweiz zieht mit: Wie das Bundesamt für Gesundheit am Montag mitteilte, ist für Produkte mit Steviolglykosiden, die, egal wo, nach den EU-Vorschriften hergestellt werden, in der Schweiz keine Bewilligung, sondern nur eine Meldung nötig. Für Produkte, die nicht den EU-Vorschriften entsprechen, sind hingegen – wie bereits seit 2008 – nur provisorische Einzelbewilligungen möglich.