(Ein Beitrag von Johannes Jaschik, Dr. Specht Laboratorien GmbH)

Anthrachinon war in Europa als Saatbehandlungsmittel gegen Vogelfraß vorgesehen, tatsächlich wurde die Zulassung in Europa nicht erteilt. Ein Einsatz in den USA für Ölsaaten ist jedoch bekannt. Für den Teeanbau haben Saatbehandlungsmittel jedoch keine Bedeutung. Trotzdem sind Befunde von Anthrachinon in Tee seit etwa 5 bis 6 Jahren bekannt. Dabei ist zu beobachten, dass gerade in getrockneten Produkten wie Teeblättern (aber auch Kräutern oder Gewürzen) Anthrachinon flächendeckend nachgewiesen werden konnte.

 Auf der anderen Seite zeigt die Verteilung der Befunde von Anthrachinon in Bioprodukten und konventionellen Produkten einen identischen Verlauf. Daher ist davon auszugehen, dass die Rückstände nicht auf einen gezielten Einsatz sondern eine (weitere) Kontaminationsquelle zurückzuführen sind (Abb 1).

Aufgrund der Art der betroffenen Produkte und der chemischen Struktur von Anthrachinon wird derzeit in Fachkreisen diskutiert, ob der Rauch, der bei der Trocknung des Tees durch die Verbrennung entsteht, in bestimmten Phasen des Verarbeitungsprozesses, einen wesentlichen Beitrag zur Kontamination mit Anthrachinon leistet. Dieser Eintragsweg betrifft auch getrocknete Kräuter, Gewürze oder daraus hergestellte pflanzliche Extrakte, bei denen der Verarbeitungsprozess vergleichbar abläuft. Unterschiedliche Anthrachinongehalte je nach Verwendung von elektrischen, Wasserdampf- oder konventionellen Trocknern sprechen für diese Theorie.

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Eine gute Firewall schirmt vor Risiken und Gefahren von außen ab. Anthrachinon ist dabei nur ein Baustein von vielen, den es abzusichern gilt. Je nachdem welche Rohwaren oder Produkte Sie einkaufen, produzieren oder handeln, müssen Sie unterschiedlichste Anforderungen bei der Prüfung der Sicherheit und Qualität Ihrer Waren im Blick behalten.

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