Bei der Verwendung von Schinkenimitat, Analogkäse zum Überbacken, unechtem Schafskäse für griechische Salate scheint nach Angaben der Lebensmittelkontrolleure wie der Pressekollegen jeweils die Verbreitung vor allem in der Gastronomie festzustellen. In Lebensmittelmärkten sind die Verstöße gegen die richtige Deklaration dagegen eher gering:

Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Denn erstens ist der Verbraucher gewohnt, Warendeklarationen zu lesen, zweitens kann man verdächtige Produkte auch äußerlich erkennen und drittens haben weder seriöse Anbieter noch Handelsketten noch die Betreiber örtlicher Lebensmittelmärkte ein Interesse daran ihre Kunden hinters Licht zu führen oder ihr Vertrauen zu mißbrauchen.

Das Ärgerliche an all diesen Vorgängen ist jedoch, dass damit der Eindruck unterstrichen wird, in Deutschland sei es an der Tagesordnung, den Kunden minderwertige Lebensmittel unterzuschieben. Das ist für hochwertige Angebote in Bio-Qualität auf die Bauer tödlich. Wer weiß – wenn statt Käse ein Analogersatz genommen wird, statt Schinken ein Schinkenersatz als billigen Resten und statt Ziegenmilch-Feta ein günstiges Kuhmilchprodukt – wer kann sich dann noch auf Angaben verlassen. Schließlich wollen sich die allermeisten Menschen ja gesund ernähren. Und Menschen, die an Nahrungsmittelunverträglichkeiten leiden sind auf genaue und ehrliche Angaben bei allen Lebensmitteln angewiesen.

Gefordert sind die Verbraucher, die sich informieren. Aber das allein genügt nicht. Die Aufsichtsverbände wie die Dachverbände der Gastronomie sollten solche Mogeleein endlich unterbinden.