Aus Verfahrengründen hat das Bundesverfassungsgericht die von der Bundesregierung erlassene Regelung für änderungsbedürftig erklärt, weil sie gegen geltendes Recht verstößt. Daher muss der Gesetzgeber bis zum 31. März 2012 die Kleingruppenhaltung – die in Deutschland nur noch für 5 % der verkauften Eier zutrifft – neu regeln. Der Gesetzgeber hatte die Käfighaltung in Form der sogenannten Kleingruppenhaltung zugelassen, deren Anforderungen über die Mindestanforderungen nach der Richtlinie 1999/74/EG hinausgehen. Die Übergangsvorschriften wurden großzügiger ausgestaltet.

Gegen diese Bestimmungen hatte Rheinland-Pfalz geklagt. Das Land hat das Verfahren des Zustandekommens der Vorschriften beanstandet und geltend macht, die vorgesehenen Haltungsbedingungen seien tierschutzwidrig. Das Verfassungsgericht begründete die Entscheidung damit, dass die Tierschutzkommission nicht in der nach dem Tierschutzgesetz erforderlichen Weise angehört wurde.

Bodenhaltung – sie macht derart etwa 63 % verkauften Eier aus

In der klassischen Bodenhaltung befindet sich ein zwei Drittel der Fläche einnehmender und mit Nestern und Sitzstangen versehener Kotkasten in der Mitte des Stalles. Die Sitzstangen können auch in gestufter Form erhöht werden, sodass der Raum besser ausgenutzt wird. Die Restfläche dient als Scharrraum. Die Futter- und Tränkeeinrichtungen befinden sich über den Sitzstangen, damit möglichst viel Kot in die Kotgrube gelangt. Der Kot kann während der gesamten Zeit im Stall verbleiben, wird aber meistens auf Bändern oder mit Hilfe von Schrabbern aus dem Stall entfernt. Von den Nestern können die Eier per Hand gesammelt werden, meist erledigt dies jedoch ebenfalls ein automatisches Band. Eine Variante der Bodenhaltung ist die Volierenhaltung, bei der mehrere Etagen von Nestern, Sitzstangen und Futtertrögen eine bessere Flächennutzung ermöglichen. Der Stall kann zudem um einen überdachten Vorraum erweitert werden, der nach einer Seite hin nur mit einem Gitter oder Netz versehen ist. Der Boden ist befestigt und kann ebenfalls eingestreut werden. Dadurch kann das Stallklima verbessert und die nutzbare Bodenfläche vergrößert werden.

Freilandhaltung – sie erreicht gut 25 % der verkauften Eier

Legehennen müssen bei der Freilandhaltung neben ihrem Stall einen Mindestfreilauf von 4 qm Freiland pro Huhn haben. Die Vorschriften für den Stall sind dieselben wie bei der Bodenhaltung. Freilandhühner haben neben ihrem Stall mit Sitzstangen, Nestern und Einstreu tagsüber Auslauf im Freien, wo sie ihre natürlichen Verhaltensweisen und ihr Bewegungsbedürfnis ungehindert ausleben können. Der Auslauf muss überwiegend begrünt sein. Bäume, Sträucher oder ein Unterstand sind notwendig, damit die Tiere Schutz vor natürlichen Feinden finden können. Probleme der Freilandhaltung sind Verluste durch Greifvögel sowie Krankheiten oder Parasitenbefall, was einen Medikamenteneinsatz erfordert. Die Legeleistung ist geringer.

Biohaltung –  sie liegt in den letzten Jahren unter 7 %

Die Stallordnung entspricht technisch meist den Bedingungen der Bodenhaltung. Für die Biohaltung gelten zusätzlich auch die Regelungen der Freilandhaltung. Außerdem erhalten die Hühner jedoch ausschließlich Biofutter. Die medikamentöse Behandlung von Tieren ist eingeschränkt, weil dies die Bioqualität der Eier beeinträchtigen würde. Bio-Eier erkennt man an der natürlich gelben Dotterfarbe und ihrem guten ursprünglichen Geschmack. Wie bei der Milch geht auch bei Eiern das Leben und die Ernährung der Tiere in direkter Weise auf das Produkt über. Was wir den Hühnern geben, essen wir später als Ei.