Der frisch amtierende Verbraucherschutzminister Meyer reagiert mit einem ganzen Bündel sachkundiger Ansätze zur Verbesserung des Verbraucherschutzes. Das Land bringt Vorstellungen und Vorschläge ein, die eigentlich auch im Interesse der Erzeuger sind, weil sie das Ansehen bei den Verbraucher wiederherstellen. Traurig ist freilich, dass immer wieder beschämende Täuschungen aufgedeckt werden.

 „Als Konsequenz aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen mehr als 150 niedersächsische Legehennenbetriebe wegen Überbelegung von Ställen wird die Landesregierung dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) deutlich mehr Kontroll- und Überwachungskompetenzen geben. Mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat soll zudem eine Verbesserung der staatlichen Instrumente auf Bundes- und EU-Ebene zur Aufklärung solcher Vorfälle initiiert werden.

Die mutmaßlichen Überbelegungen fanden offenbar mit einem differenzierten System der Verdeckung und Verschleierung statt. Diese Vorkommnisse waren keinesfalls auf Niedersachsen beschränkt. Einige Verfahren wurden von Niedersachsen an andere Bundesländer abgegeben.

Gegen organisierten Betrug kann letztlich nur mit strafrechtlichen Mitteln vorgegangen werden. Auch verbesserte Kontrollen können nicht jeden Missbrauch ausschließen.

Das Landwirtschaftsministerium wird die Zusammenarbeit mit den Ministerien für Justiz und Inneres bei der Verfolgung von Verstößen im Bereich des Tier- und Verbraucherschutzes verbessern. Einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden, den zuständigen Kontrollbehörden und der ermittelnden Polizei kommt hier eine herausragende Bedeutung zu.

Der Skandal um die mutmaßliche massenhafte Überbelegung von Legehennenställen zeigt auch, dass es weiterer dringender Verbesserungen der Überwachung in den Bereichen der Tierhaltung und des Schutzes des Verbrauchers vor Täuschung auf Landesebene bedarf.

Verbraucherschutzminister Christian Meyer: „Dazu wollen wir das LAVES stärken und ihm rechtlich mehr Kompetenzen bei der Lebensmittelüberwachung geben. So sollen sowohl private Eigenkontrollsysteme als auch die Kontrollen der Landkreise vom LAVES intensiver und risikoorientierter unterstützt werden. Auch soll es insbesondere bei Großbetrieben zusätzliche Kontrollmöglichkeiten für das LAVES auf Landesebene durch eine eigene Kontrolleinheit geben. Die dafür erforderlichen rechtlichen und personellen Veränderungen zur Stärkung des Verbraucherschutzes werden wir jetzt im Dialog mit den Kommunen in die Wege leiten.“

Auch im Rahmen des Tierschutzplanes soll die Einhaltung und Verbesserung des Tierschutzes in der Legehennenhaltung intensiver vorangetrieben werden.

Landwirtschaftsminister Meyer: „Die systematische Überbelegung von Ställen ist kein Kavaliersdelikt, sondern schwere Verbrauchertäuschung und ein Verstoß gegen Kennzeichnung und Tierwohl. Wir wollen daher den Verbraucherschutz auf Landesebene mit allen Instrumenten verstärken, um wieder Vertrauen in heimische Produkte herzustellen und Verstöße besser aufzuklären.“

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, einen Entschließungsantrag des Landes Niedersachsen in die Bundesratssitzung am Freitag, 1. März, umgehend einzubringen.

„Mit dem Entschließungsantrag wollen wir den Schutz der Verbraucher vor Täuschung stärken und die staatlichen Instrumente zur Aufklärung solcher Vorfälle verbessern“, so Meyer.

Aufgrund der aktuellen Vorfälle wird Niedersachsen über den Bundesrat die Bundesregierung insbesondere auffordern,

– das Legehennenbetriebsregistergesetz dahingehend zu ändern, dass der Bereich der Junghennenaufzucht und Brütereien in die Überwachungskette integriert werden kann,

– konkrete Tierschutzvorgaben für die Haltung von Junghennen zu etablieren,

– mehr Transparenz für den Verbraucher zu schaffen. Das Legehennenbetriebsregistergesetz soll dahingehend geändert werden, dass von der zuständigen Behörde neben den Erzeugercodes die dazugehörigen Produktionsstätten im Internet nachvollziehbar veröffentlicht werden.

– Das Öko-Landbaugesetz sollte dahingehend geändert werden, dass die Kontrollstellen bei Verfehlungen von dem jeweiligen Land sanktioniert werden können, in dem sie tätig sind.

– Um eine bessere Trennung von konventionellem und ökologischem Landbau zu gewährleisten wird die Bundesregierung gebeten, bei der Europäischen Union daraufhin zu wirken, dass in Zukunft in einem Betrieb eine gleichzeitige Bewirtschaftung nach den Vorgaben des konventionellen und ökologischen Landbaus nicht mehr möglich ist.

Die Niedersächsische Landesregierung wird in der Länderkammer nachdrücklich für die Stärkung des Verbraucherschutzes werben. Ein gemeinsamer Entschließungsantrag ist eine Aufforderung an den Bund, legislativ tätig zu werden und die Vorschläge entsprechend umzusetzen.

Landwirtschaftsminister Christian Meyer: „Wir verbessern den Verbraucherschutz im Land entscheidend und setzen auf die Unterstützung der anderen Bundesländer, um die Kontrollen im konventionellen und ökologischen Bereich der Tierhaltung und Lebensmittelüberwachung zu verbessern.

Die Verbraucher erwarten zu Recht korrekt ausgezeichnete und sichere Lebensmittel, die unter Einhaltung der Tierschutzvorgaben erzeugt worden sind.““