Ich habe heute Morgen veranlasst, dass das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Schutzklausel nach Paragraf 20 Absatz 3 Gentechnikgesetz und Artikel 23 der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG verhängt“, sagte die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, am 14. April 2009 auf einer Pressekonferenz in Berlin. „Damit ist der Anbau von Mon810 in Deutschland verboten.“

Mit Verhängung der Schutzklausel durch das BVL gegenüber der Firma Monsanto wird das Ruhen der Genehmigung von MON810 angeordnet. Damit ist jeder Anbau und jeder weitere Verkauf von Saatgut von Mais der Linie MON810 unzulässig. „Die Bundesländer werden umgehend über diese Maßnahme informiert und werden die Einhaltung des Verbots überwachen“, so Ministerin Aigner.

Die Bundesministerin hatte um eine umfassende Bewertung der von Monsanto Ende März vorgelegten Ergebnisse des Beobachtungsprogramms zum Anbau von Mon 810 sowie um Prüfung möglicher neuer Aspekte hinsichtlich der Umweltauswirkungen von Mon 810 gebeten. Die Bewertung durch die Bundesbehörden (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Julius Kühn Institut, Bundesamt für Naturschutz) ergab keine einheitliche Auffassung.

In der Entscheidung berücksichtigte Bundesministerin Ilse Aigner auch, dass mittlerweile fünf Mitgliedstaaten der Europäischen Union rechtswirksam entsprechende Schutzmaßnahmen in Bezug auf den MON810-Mais erlassen haben. Zuletzt hatte Ende März diesen Jahres Luxemburg die Schutzklausel gezogen.
„Ich komme zu dem Schluss, dass es berechtigten Grund zu der Annahme gibt, dass der genetisch veränderte Mais der Linie Mon810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt“, sagte Aigner. Diese Auffassung wurde auch vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bestätigt.

„Meine Entscheidung ist entgegen anders lautender Behauptungen keine politische Entscheidung“, sagte Aigner. „Es ist eine fachliche Entscheidung und dies muss es aus rechtlichen Gründen auch sein.“

Die Genehmigung von MON810 wurde 1998 auf Europäischer Ebene erteilt und hat auch über das Ablaufen der Zulassung hinaus Bestandsschutz, solange über die Neuzulassung auf europäischer Ebene nicht entschieden ist.

„Ich möchte unterstreichen, dass dies keine Grundsatzentscheidung zum künftigen Umgang mit Grüner Gentechnik ist“, erläuterte Bundesministerin Aigner. „Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung, bei der Pro und Contra sorgfältig abgewogen und eine Entscheidung auf wissenschaftlicher Grundlage getroffen wurde.“ Die vielen offenen Fragen über den einzigen zurzeit in Europa zum kommerziellen Anbau zugelassenen genveränderten Organismus würde die Notwendigkeit einer verstärkten Sicherheitsforschung deutlich machen.

„Gerade die Sicherheitsforschung in der Grünen Gentechnik wird gebraucht. Das Grundprinzip der praktischen Anwendung der Grünen Gentechnik muss eine vollständige Gewährleistung der Sicherheit für Mensch, Tier, Pflanze und Umwelt beinhalten“, so Aigner.

Die Bundeslandwirtschaftsministerin hat ihr Haus beauftragt, ein Strategiepapier zu erarbeiten, welches die zukünftige Behandlung der Thematik Gentechnik regeln soll. Dabei ist die Einbindung von unabhängigen Experten wichtig. Es ist vorgesehen, ein Programm zur Sicherheitsforschung durchzuführen und einen Leitfaden zur künftigen Genehmigungspraxis zu erarbeiten. Es sollen Fragen der Handhabung der Ausweisung von freiwilligen gentechnikanbaufreien Regionen beantwortet werden.

Mit der aktuellen deutschen Entscheidung ist der prinzipiell in der EU zugelassene Anbau der Maissorte MON810 bereits in sechs EU-Ländern: Frankreich, Griechenland, Österreich, Ungarn, Luxemburg und Deutschland faktisch verboten.